Regionalbudget 2027

Regionalbudget 2027 – Wir fördern Ihr Projekt!

 

Sie haben eine Idee, die das Leben im Zenngrund bereichert? Mit dem Regionalbudget unterstützt die Zenngrund Allianz auch 2027 wieder engagierte Menschen, Vereine, Unternehmen und Kommunen bei der Umsetzung von Kleinprojekten.

Anträge können vom 3. August bis einschließlich 30. Oktober 2026 eingereicht werden.

Auf einen Blick

Antragsfrist: 30. Oktober 2026
Projektkosten: 625 bis 20.000 Euro
Förderung: bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten
Mindestförderung: 500 Euro
Maximale Förderung: 10.000 Euro
Projektabschluss: spätestens 20. September 2027

Wichtig: Das Projekt darf noch nicht begonnen worden sein. Mit Bestellungen, Einkäufen, Auftragsvergaben oder anderen verbindlichen Verpflichtungen darf erst nach Abschluss des privatrechtlichen Vertrags begonnen werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Kleinprojekte mit förderfähigen Gesamtkosten zwischen 625 und 20.000 Euro.

Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch 500 Euro und höchstens 10.000 Euro.

Bei Projektträgern, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können die Bruttokosten berücksichtigt werden. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Projektträgern werden die Nettokosten zugrunde gelegt.

Das Projekt muss im Gebiet der Zenngrund Allianz umgesetzt werden und einen Beitrag zur Entwicklung der Region leisten.

Wer kann sich bewerben?

Eine Förderanfrage können unter anderem folgende Projektträger stellen:

  • Vereine und Verbände
  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Kommunen
  • weitere Organisationen und Initiativen

Das Regionalbudget richtet sich an Projektträger aus den sieben Mitgliedskommunen der Zenngrund Allianz:

Langenzenn, Obermichelbach, Puschendorf, Seukendorf, Tuchenbach, Veitsbronn und Wilhermsdorf.

So stellen Sie Ihren Antrag

1. Projektidee ausarbeiten
Beschreiben Sie Ihr geplantes Projekt, seine Ziele, die Zielgruppe und den Nutzen für den Zenngrund.

2. Kosten ermitteln
Holen Sie aussagekräftige Kostenangebote oder Kostenschätzungen ein.

3. Antragsformular ausfüllen
Füllen Sie die Förderanfrage vollständig aus und unterschreiben Sie das Formular.

4. Anlagen zusammenstellen
Fügen Sie alle für Ihr Projekt erforderlichen Unterlagen bei.

5. Antrag fristgerecht einreichen
Der vollständige Antrag muss spätestens am 30. Oktober 2026 bei der verantwortlichen Stelle vorliegen.

6. Förderentscheidung abwarten
Beginnen Sie erst nach der Auswahl Ihres Projekts und dem Abschluss des privatrechtlichen Vertrags mit der Umsetzung.

Benötigte Unterlagen

Für die Prüfung Ihrer Förderanfrage werden grundsätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • vollständig ausgefüllte und unterschriebene Förderanfrage
  • Fotos des aktuellen Zustands
  • aussagekräftige Kostenangebote oder Kostenschätzungen
  • ergänzende Beschreibung des geplanten Projekts, falls erforderlich

Je nach Art des Projekts können zusätzlich notwendig sein:

  • Skizzen, Baupläne oder Lagepläne
  • Beratungsprotokolle
  • Baugenehmigung
  • denkmalpflegerische Erlaubnis
  • Unterlagen zu weiteren beantragten oder bewilligten Förderungen
  • Vereinbarungen über die finanzielle Beteiligung Dritter
  • De-minimis-Erklärung bei Projekten mit wirtschaftlichem Vorteil

Es können nur Projekte berücksichtigt werden, deren Bewerbungsunterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden.

Auswahl der Projekte

Alle eingereichten Projekte werden durch ein Entscheidungsgremium anhand festgelegter Kriterien bewertet.

Regionale Wirkung
Je größer der Nutzen über den unmittelbaren Projektort hinaus ist, desto höher wird das Projekt bewertet.

Gemeinnützigkeit und Zugänglichkeit
Projekte, die der Allgemeinheit dienen und öffentlich zugänglich sind, werden besonders berücksichtigt.

Kreativität und Nachhaltigkeit
Innovative Ideen mit einem langfristigen Nutzen für die Region erhalten eine höhere Bewertung.

Vernetzung und Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit mit Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Kommunen oder weiteren Partnern wird positiv bewertet.

Umwelt- und Klimaschutz
Projekte mit einem erkennbaren ökologischen Beitrag erhalten zusätzliche Punkte.

Sonderpunkte
Gemeinnützige Projektträger sowie Projekte, die einen Beitrag zur Innenentwicklung leisten, können zusätzliche Punkte erhalten.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Auswahl erfolgt im Rahmen des verfügbaren Regionalbudgets.

Antrag einreichen

Bitte reichen Sie Ihre vollständige und unterschriebene Förderanfrage ausschließlich bei der verantwortlichen Stelle ein:

VG Obermichelbach-Tuchenbach
„Regionalbudget 2027“
Vacher Straße 25
90587 Obermichelbach

Wichtiger Hinweis:
Anträge, die an die Geschäftsstelle der Zenngrund Allianz in Veitsbronn oder an eine andere Mitgliedsgemeinde geschickt werden, können aus förderrechtlichen Gründen leider nicht berücksichtigt werden.

Antragsunterlagen

Hier finden Sie die Unterlagen für Ihre Bewerbung:

Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Unterlagen vollständig ausfüllen, unterschreiben und alle erforderlichen Anlagen beifügen.

Fragen und Beratung

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Projektidee förderfähig ist, oder haben Fragen zum Antragsformular? Wenden Sie sich gerne an die Umsetzungsbegleitung der Zenngrund Allianz:

Johanna Bottner
Umsetzungsbegleitung der Zenngrund Allianz
Telefon: 0160 94692029
E-Mail: info@zenngrund-allianz.bayern

Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen rund um die Antragstellung.

Förderaufruf Gemeindeblätter

Offizieller Förderaufruf 2027